ELEKTRONISCHE ZUTRITTSKONTROLLE
SICHERHEIT DURCH EFFIZIENTE UND MODERNE TECHNIK

Die rasante Digitalisierung, neue gesetzliche Rahmenbedingungen – wie die EU-DSGVO – und immer flexiblere Arbeits(zeit-)modelle: Mit solchen immer komplexeren Anforderungen kann eine mechanische Schließanlage nicht mehr mithalten. Modernes, sicheres und flexibles Schließen funktioniert heute digital – am besten mit einer hochmodernen Zutrittskontrollanlage, die mit autarken Beschlagsystemen (batteriebetriebene elektronische Drückersysteme oder Zylinder) ausgestattet ist. Diese machen das aufwendige Verkabeln der Zutrittspunkte unnötig und sparen dem Betreiber erhebliche Kosten, weil man sie problemlos auch in bestehenden Bauten einsetzen kann. Zentral über eine Systemplattform werden Zugangsberechtigungen für Person, Zeit und Ort („wer – wann –wohin“) festgelegt und diese an den Zutrittspunkten mittels Identmedien (persönlich mitgeführte Karten, Transponder, Schlüsselanhänger) oder biometrischen Scans (Finger, Gesicht) realisiert. Auf diese Weise können sich Mitarbeiter nur in den für sie freigegebenen Bereichen von Gebäuden oder geschützten Arealen bewegen. Zutrittsberechtigungen sind zeitlich begrenzbar (durch Ablauffristen oder festgelegte Uhrzeiten) und die Bewegungen der Berechtigten können über die Zutrittspunkte protokolliert werden.

Identmedien werden nach Art der Funktion und Anwendung unterschieden:

Aktive = kontaktlose Identmedien, z. B. in Form von Transpondern, Handsendern, Mobiltelefonen, die aktiv via Funk oder Bluetooth kodierte Signale an das Verschlusssytem senden.

 

Passive = kontaktgebundene Identmedien, z.B. in Form von SmartCards oder Schlüsselanhängern, aber auch Mobiltelefone, die via RFID-Technologie von einem Lesegerät aktiviert werden, das kodierte Signale daraus ausliest.

 

Biometrische = kontaktloses Scannen von spezifischen Körperteilen (Hand, Finger, Gesicht) mittels intelligenter Sensoren, die ihren aktuellen Scanbefund mit bereits abgespeicherten Referenzdaten vergleichen.

 

Arbeitsweise des Zutrittskontrollsystems:

Bei Berechtigung wird ein Aktor (Antriebselement) angesteuert und die Sperre gelöst. Die Zentrale trifft diese Entscheidung entweder aufgrund der vorliegenden Daten selbst (Offline-System) oder leitet die Anfrage an eine übergeordnete Instanz weiter und erhält von dieser eine Antwort (Online-System). Zutrittskontrollsysteme sind meist entweder zentral oder dezentral gesteuert, aber auch Mischformen sind möglich. Bei der zentralen Anordnung sind alle Sensoren (Leser) und Aktoren (Türöffner, Schleusen o.Ä.) mit der Zutrittskontrollzentrale verbunden, die meist in einem gesicherten Bereich, z. B. einem Technikraum, untergebracht ist.

Die Vorteile einer elektronischen Zutrittskontrolle:

  • bedeutend erhöhter Einbruchschutz
  • jederzeit anpassbare Zutrittsberechtigungen
  • Eingangskontrollen in Echtzeit oder zeitversetzt
  • Erweiterung der Anlage ohne Zeitverlust oder Limitierungen
  • koordinierte Besucherbeschränkungen
  • beliebig viele Zutrittsprofile definierbar
  • Anzeige des Türzustands (Door Monitoring)
  • Möglichkeit von Schutzfunktionen wie AMOK oder PANIK
  • Sofortige Sperrung von Identmedien
  • Alarmierung bei Manipulation an Systemkomponenten
  • Möglichkeit der Kopplung zu Fluchtwegsicherung, Brandmeldeanlagen und Zeitverwaltung
  • Bei Verlust eines Identmediums muss nur dieses ersetzt werden, bei Verlust eines herkömmlichen Schlüssels die gesamte Schließanlage

Normen der elektronischen Zutrittkontrolle:

  • DIN EN 60839-11-1 VDE 0830-8-11-1:2013-12 Alarmanlagen Teil 11-1: Elektronische Zutrittskontrollanlagen – Anforderungen an Anlagen und Geräte
  • DIN EN 60839-11-2 VDE 0830-8-11-2:2016-02 Alarmanlagen Teil 11-2: Elektronische Zutrittskontrollanlagen – Anwendungsregeln