ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Allgemeines

 

1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf allen Märkten, auf denen Beweng S.A. als Verkäufer auftritt, ausschließlich
gültig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Folglich stimmt der Kunde, im Folgenden Käufer genannt,
mit der Annahme eines Vertrags mit Beweng S.A. ausdrücklich den vorliegenden Bedingungen zu und verzichtet darauf, sich auf seine
eigenen oder alle anderen Bedingungen, seien sie allgemein oder besonders, gedruckt oder nicht, zu berufen, wenn sie nicht schriftlich vom
Verkäufer genehmigt wurden.

 

Preise

 

2. Die Preise und Bedingungen in den Angeboten sind für den Verkäufer unverbindlich. Eine Bestellung ist für den Verkäufer erst dann
verbindlich, wenn sie von ihm schriftlich bestätigt wurde. Die Zusendung der Ware oder der Rechnung kann die schriftliche Annahme durch
den Verkäufer ersetzen.

3. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Preise ab Lager zu verstehen. Je nach Auftragshöhe und Transportumständen kann eine
Beteiligung an den Transportkosten in Rechnung gestellt werden.

4. Die Preise verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Die in den Preislisten des Verkäufers angegebenen Verkaufspreise basieren auf den am Tag des Angebots bekannten Einkaufspreisen.
Alle Preisänderungen, die von den Lieferanten des Verkäufers vorgenommen werden, sowie alle Änderungen des Umrechnungskurses von
Fremdwährungen führen automatisch zu einer Anpassung des Verkaufspreises, der im Angebot angegeben wurde, wobei die Anpassung den
gleichen Umfang hat.

6. Die Preise beinhalten nicht den Wert der Paletten und Verpackungen und andere Nebenkosten: Diese werden gegebenfalls gesondert in
Rechnung gestellt. Die Bedingungen für die Rücknahme von Paletten und Verpackungen werden zwischen den beiden Parteien speziell
vereinbart. Die Kosten für das Abladen mit einem Kran werden auf der Grundlage des Honorar- oder Einheitstarifs, der dem Käufer
mitgeteilt wird, in Rechnung gestellt. Die Entladung schwerer Gegenstände wie z.B. Tresore auf eine Betonplatte erfolgt nur unter der
ausdrücklichen Verantwortung des Käufers, der sich über deren Stabilität informieren muss.

 

Lieferungen

 

7. Die Lieferung erfolgt zu Fuß von einem Lastwagen aus, sofern die Straße befahrbar ist. Die Entladung oder die daraus entstehenden
Kosten gehen zu Lasten des Käufers, der auch die Kosten zu tragen hat, die sich aus dem schlechten Zustand der Straßen oder der
Unmöglichkeit, die Lieferung zu entladen, ergeben

8. Die Lieferfristen werden nur zur Information angegeben und beginnen mit dem Datum des vollständigen Eingangs der Anzahlung. Ihre
Nichteinhaltung berechtigt den Käufer daherweder zu einem Rechtsmittel noch zu einer Auflösungsklage.

9. In seiner Abwesenheit erklärt der Käufer, dass er jede Person, die sich am Lieferort befindet, bevollmächtigt, die Ware
rechtsgültig in Empfang zu nehmen, und verzichtet auf alle Klagen oder Ansprüche aufgrund einer nicht erfolgten persönlichen
Entgegennahme der Ware.

10. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware, sobald sie im Lager verfügbar ist, entweder mitzunehmen oder die Lieferung innerhalb
von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist können Lagerkosten in Rechnung gestellt werden.

 

Zahlungen

 

11. Die Rechnungen sind bar ohne Skonto zahlbar, es sei denn, der Verkäufer gewährt einen anderen Fall. Die Kosten für die Zahlung gehen
zu Lasten des Käufers.

12. Der Verkäufer behält sich das alleinige Ermessensrecht vor, die Eröffnung eines Kundenkontos für natürliche oder juristische Personen,
die es beantragt haben, zu akzeptieren oder abzulehnen. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Nutzung des
Kundenkontos sowie künftige und laufende Bestellungen zu schließen oder auszusetzen, insbesondere bei nicht fristgerechter Zahlung von
Rechnungen. In diesem Fall werden alle anderen Rechnungen, auch wenn sie noch nicht fällig sind, sofort fällig. Während der Erfüllung der
Formalitäten zur Eröffnung des Käuferkontos müssen alle Einkäufe in bar bezahlt werden.
13. Auf jede Rechnung, die nicht zum vereinbarten Fälligkeitsdatum beglichen wird, werden ab dem Fälligkeitsdatum der 2. Mahnung von
Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe von 2 % (Verbraucher) und 8% (Gewerbe, öffentliche Behörde, Staat) auf die Hauptforderung
inklusive Steuern, Gebühren, Abgaben und sonstige Lasten erhoben.

 

Eigentumsvorbehalt

 

14. Die verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers.

15. Außerdem behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Urkunde, die den Verkauf festhält, umschreiben zu lassen, um das gesetzlich
vorgesehene Verkäuferprivileg in Anspruch nehmen zu können

Mahngebühren und Inkassokosten

16. Alle fälligen Rechnungsbeträge, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Versand der zweiten Mahnung bezahlt werden, werden mit
Mahngebühren von Minimum 20 € (Verbraucher) und 40 € (Gewerbe, öffentliche Behörde, Staat) erhöht. Sollten die fälligen
Rechnungsbeträge, Mahngebühren und Verzugszinsen nicht innerhalb von acht Tagen nach Versand der dritten Mahnung bezahlt werden,
fallen zudem Inkassokosten durch die Hinzuziehung eines Anwalts oder eines Inkassounternehmens an.

 

Rückgabe und Umtausch

 

17. Rücksendungen oder Umtausch müssen ausdrücklich vom Verkäufer akzeptiert werden. Im Falle einer Zustimmung muss der
Käufer zwingend die Rechnung oder den Kassenbon und den Lieferschein bezüglich der zurückgesandten oder umgetauschten Ware
vorlegen. Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen nach der Lieferung kann kein Umtausch mehr vorgenommen werden. Nur Waren, die auf
Lager gehalten werden und sich in ihrer Originalverpackung befinden, können eventuell umgetauscht werden. Im Falle einer Rücksendung
muss der Käufer schriftlich anfragen, ob er die Abholung der zurückgesandten Ware durch den Verkäufer wünscht. Im letzteren Fall werden
ihm 20 % des Warenpreises für Transportkosten und andere Gebühren einbehalten. Wenn der Käufer die Rücksendung selbst vornimmt,
werden ihm nur 10% des Warenpreises als Kosten einbehalten. Im Falle einer Rücksendung erhält der Käufer einen drei Monate gültigen
Gutschein oder eine Gutschrift.

 

Haftung und Beschwerden

 

18. Die Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen kann nur im Falle eines groben
Verschuldens des Verkäufers geltend gemacht werden. Grundsätzlich trägt der Verkäufer keine Verantwortung für die verkauften
Produkte. Eine gerichtlich festgestellte Haftung des Verkäufers kann jedoch nicht zu einem Schadenersatz von mehr als 12.500 € führen.

19. Jede Reklamation muss grundsätzlich bei Erhalt der Ware erfolgen oder zwingend innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung
schriftlich eingereicht werden. Eine Reklamation kann jedoch nur vor der Verarbeitung der Ware akzeptiert werden.

20. Die Waren gelten als vor der Abreise empfangen und genehmigt oder als solche durch die Aufforderung zur Lieferung.
Geringfügige Abweichungen zwischen den gelieferten Waren und den bei der Bestellung vorgelegten Mustern berechtigen nicht zu
Beanstandungen, sofern die ordnungsgemäße Verwendung nicht beeinträchtigt wird. Sollte es dem Verkäufer materiell unmöglich sein, die
Bestellung innerhalb der festgelegten Fristen auszuführen, behält er sich das Recht vor, die ursprünglich vorgesehenen Waren durch
Waren von gleichwertiger Qualität zu ersetzen

21. Auf alle Lieferungen und selbst ausgeführten Montagen gewährt Beweng S.A. eine zweijährige Produktgewährleistung. Jede
Reklamation muss sofort nach Auftreten von Mängeln per Einschreiben eingereicht werden.

 

Gerichtsstandsklausel

 

22. Dieser Vertrag unterliegt dem luxemburgischen Recht. Ausschließlich die luxemburgischen Gerichte sind zuständig.

 

Sonstiges

 

23. Die Bestellung wird zu den oben genannten Bedingungen abgeschlossen, von denen der Käufer bestätigt, sie zur Kenntnis genommen
zu haben. Die Annahme der Lieferung gilt als Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall, dass eine oder mehrere
der vorstehenden Bestimmungen als ungültig angesehen werden, wird zwischen den Parteien festgelegt, dass alle anderen weiterhin gelten.

24. Für nachträgliche Änderungen der Liefer- oder Rechnungsadresse berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.
25.Im Rahmen unserer Dépanage-Dienstleistungen verpflichten wir uns, Notfälle schnell und effizient zu bearbeiten. Dabei können
Anfahrts- und Servicekosten anfallen, die vorab transparent kommuniziert werden. Unsere Leistungen orientieren sich an den vereinbarten
Standards und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden.“. Dabei gelten folgende Servicebedingungen:
1. Anfahrts- und Servicekosten: Die Berechnung erfolgt auf Basis transparenter Pauschalen, die sich nach Tageszeit und Art des
Wochentags richten.
a. Reguläre Arbeitszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:30 Uhr gelten Standardpauschalen.
b. Abend- und Nachtzeiten: Für Einsätze zwischen 16:30 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden wird ein Zuschlag von X% erhoben.
c. Feiertage: An gesetzlichen Feiertagen wird eine separate Pauschale berechnet, die vorab kommuniziert wird.
2. Leistungsumfang: Unsere Dienstleistungen umfassen die Diagnose, Behebung des gemeldeten Problems und gegebenenfalls die
Bereitstellung von Ersatzteilen, soweit technisch möglich.
3. Information und Zustimmung: Alle Kosten werden vorab transparent mitgeteilt und bedürfen der Zustimmung des Kunden vor Beginn
der Arbeiten. Unsere Service- und Anfahrtskosten sind sofort bei Ankunft des Technikers per Karte zu begleichen.
4. Notfälle außerhalb der regulären Bedingungen: In dringenden Fällen außerhalb der oben genannten Zeiten kann ein individueller
Kostenvoranschlag erstellt werden.
Die detaillierten Pauschalen und Zuschläge können telefonisch erfragt werden